Leistungen des
Ingenieurbüros

Brandschutznachweis:

  • Erarbeiten von Brandschutzkonzepten (Leistungsphasen 1 bis 4 der AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 17)
  • Abstimmung des Brandschutzkonzeptes mit den beteiligten Behörden
  • Beraten im Rahmen der Projektierung und Ausführung (Leistungsphase 5 der AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 17)
  • Brandschutztechnische Beratungen zu ausgewählten Sachverhalten
  • Brandlastberechnung nach DIN 18230 in Verbindung mit Abschnitt 7, Muster-Industriebaurichtlinie 

 

Überprüfung des Brandschutzes vor Ort:

  • Durchführung von Gefahren- bzw. Brandverhütungsschauen (sofern nach geltenden Landesrecht möglich)
  • brandschutztechnische Beratung/ Bewertung

 

Überwachung vor Ort:

  • Überwachen der Realisierung brandschutztechnischer Maßnahmen (Leistungsphase 8 der AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 17)
  • Objektüberwachung zur prinzipiellen Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung (Niveau 1 der AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 17)
    • Ortsbegehung inklusive Erstellung eines Statusbericht einschließlich der Bewertung der Möglichkeit für die Inbetriebnahme
    • Brandschutztechnische Beratung zur Ausführung 
    • Erstellung der Brandschutzakte mit relevanten brandschutztechnischen Nachweisen (Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber)
  • Objektüberwachung als systematisch-stichprobenartige Kontrolle mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung (Niveau 2 der AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 17)
    • Ortsbegehungen inklusive Erstellung von Überwachungsberichten und Verfolgung von Restleistungen
    • ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
    • Brandschutztechnische Beratung zur Ausführung 
    • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente zum Brandschutz
    • Prüfung der brandschutztechnischen Dokumentation auf Plausibilität 
    • Erstellung der Brandschutzakte mit relevanten brandschutztechnischen Nachweisen (Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber)
    • Ausstellung der Bescheinigung zur Umsetzung des Brandschutznachweises

 

organisatorischer Brandschutz:

  • Überprüfung und Erarbeitung von:
    • Feuerwehrplänen nach DIN 14 095 und deren Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle
    • Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23 601, Ausführung in langnachleuchtend möglich
    • Brandschutzordnungen nach DIN 14 096
    • Laufkarten nach DIN 14 675
    • RWA-Gruppenpläne nach DIN 14 095
    • Bestuhlungsplänen nach Versammlungsstättenverordnung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Einsatzplänen für die Feuerwehr
  • Unterstützung bei der Erstellung weiterführender Einsatzunterlagen für die Feuerwehr (z.B. Pläne für die Löschwasserversorgung, Rettungspunktkarten usw.)
     

 

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